Fahrtaufwendungen als besondere Ausbildungskosten abziehbar

Beim Kindergeld können Fahrtkosten des Kindes als besondere Ausbildungskosten berücksichtigt werden.

Aufwendungen für Fahrten Ihres Kindes zwischen der Wohnung am Ausbildungsort und der Ausbildungsstelle können als besondere Ausbildungskosten berücksichtigt werden. Genauso verhält es sich mit Aufwendungen für Fahrten Ihres Kindes von und zu Ihrem Haushalt als Kindergeldberechtigtem.


Newsletter

Sie möchten laufend über aktuelle Themen informiert werden? Nutzen Sie unseren Newsletter-Service: